Berufsreifeprüfung

Die Ausbildung

Derzeit werden keine Vorbereitungskurse angeboten.

Die Teilprüfung aus der Unterrichtssprache „Deutsch“ kann am Schulstandort als standardisierte schriftliche und mündliche Prüfung abgelegt werden. Die Bereitstellung einer PC-Arbeitsumgebung kann aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden.

Die Teilprüfung aus „Lebender Fremdsprache“ kann am Schulstandort im Fach „Englisch“ abgelegt werden, die aktuell verordneten Themenpools der mündlichen Prüfung sind im Schaukasten im Eingangsbereich der Schule angeschlagen.

Die Teilprüfung aus „Mathematik“ kann am Schulstandort als standardisierte schriftliche Prüfung und im Falle eines negativen Erfolgs als mündliche Kompensationsprüfung abgelegt werden. Die Bereitstellung einer PC-Arbeitsumgebung kann aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden.

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich kann am Schulstandort entsprechend einem der unten gelisteten Berufsfelder abgelegt werden, die Zuweisung von Betreuungslehrenden und Festlegung des Projektthemas erfolgen nach Anmeldung und Bekanntgabe eines Themenvorschlages.

Schriftliche Prüfungen finden gemäß zentraler Verlautbarung statt, mündliche Prüfungen finden jeweils am Mittwoch und Donnerstag der letzten Oktober-, ersten Februar- und letzten Juni-Schulwoche statt.

Alle Teilprüfungen können auch an Erwachsenenbildungseinrichtungen abgelegt und am Schulstandort anerkannt werden oder beim Nachweis einer entsprechenden Qualifikation entfallen, sofern zumindest eine Teilprüfung am Schulstandort abgelegt wurde.

Voraussetzungen

Teilnehmende des „Lehre mit Matura“-Programms brauchen sich um Zulassung und Teilprüfungsanmeldung nicht kümmern.

Zulassung

Zur Zulassung ist neben den (bedingten) Zulassungsvoraussetzungen der Bezug zum gewünschten Fachbereich nachzuweisen sowie die Anmeldegebühr zu entrichten, der Bescheid wird postalisch zugestellt. Folgende Dokumente sind einzureichen:

Namensnachweis (Geburtsurkunde, Scheidungsurteil, Namensänderungsurkunde)
Staatsbürgerschaftsurkunde (Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder Personalausweis)
Meldebestätigung
Zulassungsvoraussetzungsnachweis (z.B. Lehrabschlussprüfungszeugnis, Facharbeiterprüfungszeugnis, Mittelschulabschlusszeugnis, etc.)
Vollständig, richtig und unterfertigt ausgefülltes Zulassungsansuchen
Allfällige Nachweise zu Anerkennung oder Entfall von Teilprüfungen

Bei der Überweisung der Anmeldegebühr ist das Feld Verwendungszweck mit dem Text „BRP Z“, dem Namen und dem Geburtsdatum zu versehen.

Teilprüfung

Eine Anmeldung zur nächsten Teilprüfung ist nach erfolgreicher Zulassung durch die Einzahlung der entsprechenden Prüfungstaxe bis einen Monat vor Beginn des Prüfungstermins möglich, Informationen über genauen Ablauf und Datum ergehen an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse.
Bei der Überweisung der Prüfungstaxe ist das Feld Verwendungszweck mit dem Text „BRP“, dem taxierten Fach („D“, „E“, „M“, „F“), dem Namen und dem Geburtsdatum zu versehen.
Die Ablegung der voraussichtlich letzten Prüfung kann nur bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres erfolgen.

Gesamtzeugnis

Zur Ausstellung des Gesamtprüfungszeugnisses sind die Nachweise der vollständigen Zulassungsvoraussetzungen sowie die jeweiligen Teilprüfungszeugnisse oder Qualifikationsnachweise persönlich oder per E-Mail vorzulegen.

Berufsfelder

Bautechnik
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Chemie
Elektronik
Elektrotechnik
Ernährung und Lebensmitteltechnologie
Gesundheit und Soziales
Handel und Rechnungswesen
Informatik
Informationsmanagement und Medientechnik
Innenraumgestaltung und Holztechnik
Installations- und Gebäudetechnik
Kunst und Design
Maschinenbau
Medieninformatik
Politische Bildung und Recht
Textiltechnik
Werkstofftechnik
Wirtschaftsinformatik

Informationen zur Ausbildung

OrganisationseinheitBerufsreifeprüfungskommission
AbschlussBerufsreifeprüfung
SchriftführerMahmoud Nourhan
VorsitzenderHenning Nassler
Kontakt
+43 1 54615 162 (Schriftführung)
+43 1 54615 549 (Vorsitz)

Sekretariat für Berufsreifeprüfung (AH17)

Montag8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag13:00 bis 15:00 Uhr